Diese Hecke befand sich kurz hinter der Abzweigung nach Kiefen an der K18 nach dem Waddeweiter-Kreisel in Richtung Clenze (vor dem Abzweig nach Bischof.
Kategorie-Archiv: Beiträge 2020
Amtlicher Kahlschlag
Die Stadt Dannenberg „wütete“ an der Alten Jeetzel
Man ist sprachlos, wenn man sieht, was von einer Behörde angerichtet wurde.
Grund war ein Förderprogramm, das in Aussicht gestellt wurde.
für ein Gebiet zwischen dem Schulzentrum und der Alten Jeetzel.
Das Projektziel nannte sich dann auch noch ironischer Weise „Zukunft Stadtgrün“.
Also legte die Stadt Dannenberg los und holzte alles ab. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (im folgenden UNB genannt) segnete das Ganze auch noch ab,obwohl dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet liegt und als FFH-Gebiet ausgezeichnet ist.
Der Status deklariertes „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ war für die Aufsichtsbehörde kein Grund einzuschreiten. Von der Stadt Dannenberg wurde vor dem Kahlschlag auch noch eine Ausnahmegenehmigung beantragt, der die Untere Naturschutzbehörde stattgab.
Damit wurde: …“ eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch die Gehölzarbeiten ausgeschlossen“.
Bei dieser Aussage reibt sich Bevölkerung die Augen, da das Schutzgebiet nicht mehr zu sehen ist.
Es ist traurig was für ein Naturverständnis man bei der Stadt Dannenberg hat. Jedem Naturschützer ist doch ohne Vorkenntnisse klar, was er da zerstören würde.
Es ist ja nicht Neues, daß es bei den ausführenden Arbeitern an Sachverstand und genauen Anweisungen mangelt, siehe auch das Abholzen an der Kreisstraße. http://heckenschutz.de/?p=369
Es müßten auch aufgrund des dramatischen Artenrückgangs alle Alarmglocken klingeln gerade beim amtlichen Naturschutz (UNB) und der beantragenden Behörde.
Die ewig gleichen Rechtfertigungen der Beteiligten ist sattsam bekannt, sowie niederschmetternd.
Es sollte auf den „Stock gesetzt werden“. Das machte jedoch nicht halt vor völlig gesunden Bäumen, die abgeholzt wurde.
Auch das „Tabula Rasa“ beim Entfernen der Hecken hat Methode. Kein vernünftiger Mensch kommt beim „auf den Stock setzen“ auf die Idee auf einer Länge von 200 Meter ALLES abzusägen. In jeder Broschüre, die auch die „UNB“ herausgeben, steht drin, dies nicht alles auf einmal zu machen, sondern jedes Jahr zu wechseln.
Hiermit würde den von und in den Hecken lebenden Tieren nicht auf einmal alle Lebensgrundlagen entzogen.
Man ist sprachlos ist man über die Begriffe, die von der Stadt Dannenberg verwendet werden.
Man wolle eine „Sichtachse“ schaffen, so die Begründung für die Genehmigung des Förderprogrammes.
Ebenso fragwürdig ist auch der letzte Termin an dem Hand angelegt wurde.
Am 2. und 3. März wurden, auch noch „Gehölzarbeiten“ durchgeführt, obwohl nach dem Naturschutzgesetz am 29. Februar keine Büsche und Bäume mehr gefällt werden dürfen.
Auch hier sieht die UNB keinen Anlass für eine „Beanstandung“.
Dem allem setzt die Stadt Dannenberg noch eins oben drauf. Man habe diese Arbeiten aus „Verkehrssicherheitsgründen“ getätigt.
Da muss man sich doch fragen, ja wo bitteschön findet denn im Böschungsbereich des Flusses ein Verkehr statt.
Die ewig gleichen Rechtfertigungen der Beteiligten ist sattsam bekannt, sowie niederschmetternd.
Es sollte auf den „Stock gesetzt werden“. Das machte jedoch nicht halt vor völlig gesunden Bäumen, die abgeholzt wurde.
Auch das „Tabula Rasa“ beim Entfernen der Hecken hat Methode. Kein vernünftiger Mensch kommt beim „auf den Stock setzen“ auf die Idee auf einer Länge von 200 Meter ALLES abzusägen. In jeder Broschüre, die auch die „UNB“ herausgeben, steht drin, dies nicht alles auf einmal zu machen, sondern jedes Jahr zu wechseln.
Hiermit würde den von und in den Hecken lebenden Tiern nicht auf einmal alle Lebensgrundlagen entzogen.
Man ist sprachlos ist man über die Begriffe, die von der Stadt Dannenberg verwendet werden.
Man wolle eine „Sichtachse“ schaffen, so die Begründung für die Genehmigung des Förderprogrammes.
Ebenso fragwürdig ist auch der letzte Termin an dem Hand angelegt wurde.
Am 2. und 3. März wurden, auch noch „Gehölzarbeiten“ durchgeführt, obwohl nach dem Naturschutzgesetz am 29. Februar keine Büsche und Bäume mehr gefällt werden dürfen.
Auch hier sieht die UNB keinen Anlass für eine „Beanstandung“.
Dem allem setzt die Stadt Dannenberg noch eins oben drauf. Man habe diese Arbeiten aus „Verkehrssicherheitsgründen“ getätigt.
Da muss man sich doch fragen, ja wo bitteschön findet denn im Böschungsbereich des Flusses ein Verkehr statt.